Refinanzierung

Das Modul Refinanzierung ermöglicht die Überprüfung der Personalausstattung. Anhand der jährlich durch das InEK veröffentlichten Kalkulationsdaten können die durch DRG refinanzierten Personal­kosten des Ärztlichen Dienstes, Pflegedienstes sowie Medizinisch-technischen Dienstes und Funktionsdienstes ermittelt wer­den.

Für die Bestimmung der refinanzierten Personal­kosten wird keine Kostenträgerrechnung benö­tigt. Es werden nur die Brutto-Personalkosten aus dem Modul Fibu sowie die DRG-Daten aus dem Modul Belegung/DRG Premium verwendet. Optional kön­nen die Vollkräftezahlen aus dem Personal-Mo­dul mit einbezogen werden.

Darüber hinaus gibt es weitere Analysen zur Darstellung der Refinanzierung in den Kostenartenbereichen Arzneimittel, Implantate, übriger medizinischer Bedarf sowie Infrastruktur.


Refinanzierung