Refinanzierung
Das Modul Refinanzierung ermöglicht die Überprüfung der Personalausstattung. Anhand der jährlich durch das InEK veröffentlichten Kalkulationsdaten können die durch DRG refinanzierten Personalkosten des Ärztlichen Dienstes, Pflegedienstes sowie Medizinisch-technischen Dienstes und Funktionsdienstes ermittelt werden.
Für die Bestimmung der refinanzierten Personalkosten wird keine Kostenträgerrechnung benötigt. Es werden nur die Brutto-Personalkosten aus dem Modul Fibu sowie die DRG-Daten aus dem Modul Belegung/DRG Premium verwendet. Optional können die Vollkräftezahlen aus dem Personal-Modul mit einbezogen werden.

Darüber hinaus gibt es weitere Analysen zur Darstellung der Refinanzierung in den Kostenartenbereichen Arzneimittel, Implantate, übriger medizinischer Bedarf sowie Infrastruktur.